VIKING Robotermäher besteht Test der Marktüberwachung

18.07.2016

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Vorbildlich in Sachen Sicherheit

Waiblingen, Juni 2016. Die Marktüberwachung Baden-Württemberg hat zwölf Roboter-Rasenmäher verschiedener Hersteller unter die Lupe genommen und auf Sicherheit und Kennzeichnung überprüft. Der VIKING iMow Robotermäher MI 422 P bestand als einer von zwei Geräten den Test und überzeugte auch in Zusatzprüfungen.

Selbstfahrende Roboter-Rasenmäher erfreuen sich wachsender Beliebtheit und kommen in immer mehr Gärten zum Einsatz. Wie es um die Sicherheit der praktischen Gartenhelfer steht, überprüfte nun die im Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Marktüberwachung Baden-Württemberg in einem Produkttest. Die Behörde untersuchte insgesamt zwölf Geräte auf Sicherheitseinrichtungen und Kennzeichnung. Nur zwei der zwölf Modelle bestanden den Test. Unter den erfolgreich getesteten Modellen befindet sich auch der iMow Robotermäher MI 422 P von VIKING.

Der automatische VIKING Mäher aus der iMow Serie überzeugte nicht nur in der eigens von der Marktüberwachung entwickelten Kinderfußprüfung, sondern auch bei den Normtests beispielsweise in punkto Kennzeichnung und Warnhinweise. „Wir freuen uns, dass der iMow Robotermäher MI 422 P in jeder Hinsicht vorbildlich ist. VIKING legt bei der Produktentwicklung großen Wert darauf, dass die Geräte verlässlich und sicher im Einsatz sowie einfach zu bedienen sind", sagt Heribert Benteler, Geschäftsführer der STIHL Vertriebszentrale in Dieburg, die für den Verkauf der VIKING Produkte im deutschen Markt zuständig ist. „Das sehr gute Ergebnis beim aktuellen Produkttest der Marktüberwachung Baden-Württemberg bestätigt uns in unserer Philosophie." Zu dieser zählt unter anderem auch, die selbstentwickelten iMow Robotermäher vor der Markteinführung von einem externen deutschen Prüfinstitut umfassend testen zu lassen. Das positive Ergebnis war Grundlage für die Erteilung des GS-Zertifikats für die iMow Robotermäher und dokumentiert, dass diese alle Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen des deutschen Produktsicherheitsgesetzes erfüllen.

 

 

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